Sofy

#97173 rolf.s
Sofy ist auf xdate. Ich habe ein Date für einen Dreier vereinbart. Alles schien in Ordnung zu sein. Sie hat ihre Identität bestätigt und angegeben, aus Rumänien zu kommen. Nach mehrmaligem Austausch und dem Versenden von Fotos schien alles in Ordnung zu sein. Sie hat um einen kleinen Vorschuss gebeten, und sobald ich ihn überwiesen hatte, nichts mehr. Keine Nachricht mehr. Verschwunden. Ich habe Sofy über eine andere Adresse erneut kontaktiert und es war das gleiche Szenario mit immer noch demselben Twint-Inhaber. Also lieber vergessen, auch wenn ihr Körper zum Träumen einlädt, vielleicht sogar ein bisschen zu sehr.

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#97220 Stormy
Antwort auf Beitrag 97216
Und schon ist der Link nicht mehr gültig.
#97216 rolf.s
#97203 Rotschr
Antwort auf Beitrag 97186
Aber, wird die Staatsanwaltschaft wegen CHF 100 aktiv (Bagatellbetrag)? Ich weiss es nicht, könnte es mir aber durchaus vorstellen.

Ich kann dir Versprechen, das verfahren wird gegen  "geringfügikeit " eingestellt, aber dann hast du wenigsten den Klarnamen von der Person 😐
#97188 Solarius
Antwort auf Beitrag 97186
Grundsätzlich muss die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige auf Betrug immer ermitteln, unabhängig des Betrages. Sie kann das Verfahren aber wegen Geringfügigkeit wieder einstellen. Da diese Dame (sofern es überhaupt eine Dame ist, dahinter kann ja irgend jemand sein), den Betrug aber nicht nur mit einem potenziellen Kunden machen wird, dürfte sich doch eine gewisse Betrugsumme ergeben, womit ich mal davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft dadurch ein Strafverfahren eröffnen wird. Aber ich bin kein Anwalt, Staatsanwalt oder sonst etwas, daher sind es meine Vermutungen aufgrund meines Rechtssinns.
Aber ohne Anzeige kann die Dame ohne Konsequenzen einfach weiter abzocken.
#97186 Silverstar193
Antwort auf Beitrag 97180
Grundsätzlich ja, du brauchst für beides eine ID, Pass oder so.
Aber, wird die Staatsanwaltschaft wegen CHF 100 aktiv (Bagatellbetrag)? Ich weiss es nicht, könnte es mir aber durchaus vorstellen.
#97180 Solarius
Antwort auf Beitrag 97177
Danke für die Info, das wusste ich nicht. Bei Mobilnummern ist es doch aber dasselbe, oder? Meines Wissens bekommt man auch keine CH-Natelnummer ohne Idenditätsnachweis, oder irre ich mich da auch? Meines Wissens für nur mobile Daten muss man einen Identitätsnachweis bringen. Für Telefonie und SMS-Funktion sogar CH-Bürger oder Aufenthaltsbewilligung.
Somit würde ja bei einer Anzeige die Staatsanwaltschaft die Identität problemlos herausfinden. Egal ob via Twint-Konto oder Natelnummer.
#97179 Mistero
Da Du den Link zum Inserat nicht mitschreibst, ist es etwas schwierig da noch einen Kommentar abzugeben. Aber meine Erfahrung ist, dass wenn im Inserat das Blaue vom Himmel versprochen wird, dann Fotos von jungen knackigen Girls, dann ist das schonmal ein grosses Alarmzeichen. Wenn dann auch noch Vorauszahlung verlangt wird, dann ist eigentlich die Zeit gekommen um den Kontakt abzubrechen. Ich würde das Inserat auf jeden Fall an Xdate melden, falls Du das nicht schon gemacht hast.
#97177 Silverstar193
Antwort auf Beitrag 97176
Falsch, für Twint Prepaid braucht man kein Bankkonto...
aber man muss sich registrieren
#97176 Solarius
Antwort auf Beitrag 97173
Für ein Twint-Konto braucht es ein Schweizer Bankkonto. Um ein Schweizer Bankkonto zu bekommen muss man entweder Schweizer sein oder eine Aufenthaltsbewilligung haben.
Wieso machst du keine Anzeige?
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