Antwort auf Beitrag 97177
Danke für die Info, das wusste ich nicht. Bei Mobilnummern ist es doch aber dasselbe, oder? Meines Wissens bekommt man auch keine CH-Natelnummer ohne Idenditätsnachweis, oder irre ich mich da auch? Meines Wissens für nur mobile Daten muss man einen Identitätsnachweis bringen. Für Telefonie und SMS-Funktion sogar CH-Bürger oder Aufenthaltsbewilligung.
Somit würde ja bei einer Anzeige die Staatsanwaltschaft die Identität problemlos herausfinden. Egal ob via Twint-Konto oder Natelnummer.