Bei einem Verfahren werden beide Parteien mit der richtigen Adresse und Namen konfrontiert. Du erhälst ihre richtige Adresse mit Namen und sie von Dir, die  Anklageschrift wird beiden zugestellt,aber nur wenn es zum Gericht geht. Ich musste es leider selbst erleben, da ich von einem Gast beklaut wurde und Strafanzeige stellte,natürlich ist es nicht einfach,es musste sein.
Der Gast gab problemlos das Geld der Polizei,auch ein Umschlag, wo er sich entschuldigte. Gibt es eine Einigung über der Polizei,werden keine Adressen preisgegeben,bei mir gab es eine Einigung.
Ich finde,jeder hat das Recht zur Polizei zu gehen,wenn eine Straftat vorliegt. Der Gast brauch keine Angst haben,das die Polizei Post zu ihn nach Haus sendet.
Der Gast oder die Dame macht das nur einmal.

Ich wünsche allen Gästen,das sie sowas nicht machen brauchen.