Oh Hospes- jetzt wirds aus juristischer Sicht wirklich sehr spannend. Bloss- kein normaler Mensch versteht das hier. Zudem: So sehr du recht haben magst- wenn man den Verdächtigen nicht namentlich identifizieren kann, dann bringt das alles nichts. Eine Anzeige kann man zwar gegen "Unbekannt" machen. Für eine Klage muss man aber die Identität des "Unbekannten" kennen. In diesem Sinne drehen wir uns hier leider im Kreis.