Ohne in eine juristische Debatte eintreten oder eine Rechtsvorlesung halten zu wollen, weise ich  - im Zusammenhang mit der Strafbarkeit der willkürlichen Abänderung von Forum-Beiträgen durch Forum-Adminstratoren - auf  Art. 2 Paragraph 2a sowie insbesondere auf Art 11 Paragraphen 1a und 2 des Urheberrechtsgesetzes hin:

  https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de

Vorausgesetzt ist hierbei natürlich die fehlende inhaltliche Strafbarkeit des Werks (gemäss Art. 261bis StGB). Andernfalls kann der Admin den Post mit entsprechender Begründung ganz löschen. Er darf ihn aber in keinem Fall einfach willkürlich verändern.