Grundsätzlich einverstanden lieber Admin. Schlussendlich gilt in jedem Rechtstaat der Grundsatz der "Unschuldsvermutung". Solange jemand nicht rechtskräftig durch ein Gericht verurteilt ist, gilt er im juristischen Sinne als unschuldig. Auch wenn die begangenen Taten offensichtlich sind. Das gilt sowohl für Kleinganoven, als auch für Grosskriminelle oder Diktatoren. In diesem Sinne entschuldige ich mich für die Bezeichnung "krimineller Mafioso". Solange der ST-Admin von keinem Gericht verurteilt ist, gilt die Unschuld.  
Das Problem im vorliegenden Fall ist einfach (wie von Hospes beschrieben): Wegen der Unauffindbarkeit des ST-Admins und des Hostings der Webpage in Tonga kann im Moment leider nicht geklagt werden.