Landrsmuseum Zürich

Spätes Recht auf Lohn für Sexarbeit
In der Schweiz ist Sexarbeit seit über 80 Jahren legal, doch erst seit 5 Jahren können Sexarbeitende ihren Lohn auch rechtlich einklagen.
Per Definition bezeichnet Sexarbeit den Tausch von Geld oder Waren gegen sexuelle Dienstleistungen zwischen Erwachsenen. Sexarbeit wird seit den 1970er Jahren als selbstgewählter Begriff von Sexarbeitenden verwendet, um den Fokus auf den Erwerbsaspekt zu legen und die Entstigmatisierung zu fördern.

Obwohl die heterosexuelle Sexarbeit schon seit 1942 legal ist, erhalten Sexarbeiterinnen nicht denselben vertraglichen Schutz wie andere Gewerbetreibende. Gleichzeitig müssen sie dieselben Pflichten erfüllen, darunter AHV-Beiträge zahlen, Steuern entrichten und behördliche Auflagen einhalten. Ihre Tätigkeit gilt als sittenwidrig und Verträge sowie mündliche Abmachungen sind dadurch nicht gültig. Erst ein Bundesgerichtsurteil von 2021 ändert das. Seit dann können Sexarbeitende ihren Lohn einklagen: somit wird ihre wirtschaftliche und rechtliche Stellung stärker und es rückt die Sexarbeit näher an andere Arbeitsformen.

In der Videoinstallation «Erfahrungen Schweiz – Sexarbeit» sprechen elf Zeitzeuginnen und Zeitzeugen über ihre Erfahrungen in der Sexarbeit. Das Konzept und die Umsetzung entstanden partizipativ in Zusammenarbeit mit Sexarbeitenden des Sexworkers Collective.