Ich,als reife Dame antworte,weil ich annehme , Du bist verängstigt. Du brauchst kein Anwalt dafür,ich habe deswegen  gegoogelt: Grundsätzlich bezahlt jede Person ihre eigenen medizinischen Behandlungen selbst – beziehungsweise die jeweilige Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich der persönlichen Franchise und des Selbstbehalts. Der Kunde ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Arzt- oder Laborrechnungen der Sexarbeiterin zu bezahlen, wenn das Kondom ohne Absicht im Rahmen der Dienstleistung geplatzt ist. 
Meine Nachbemerkung: Frauen geben manchmal an, schwanger zu sein,weil es doch einige Männer gibt, die mit einer schwangeren Sex möchten(so wie Du). Bezahle auf keinen Fall,man möchte nur abzocken,scheint eine Masche zu sein.
Ich hoffe das ich helfen konnte,lass es Dir eine Lehre sein und wenn,dann nur wenn man die Schwangerschaft sieht und dann nur vorsichtig, denn Sex kann vorzeitige Wehen auslösen, Dann könnte Die Schwangere mit recht gegen Dir eine Anzeige machen, wegen Körpererletzung und viel Schmerzengeld erlangen. Sie könnte behaupten Du hast keine Rücksicht genommen und schmerzhaft Verkehr gemacht.
Verkehr mit einer Schwangeren sollte man privat zu Haus machen,ich kann wirklich behaupten:ein wundervolles Erlebnis.
Ich wünsche Dir weiterhin viel glück und Spass, in diesen Fall kannst Du beruhigt sein.