was wäre dann deiner Meinung nach genau der Vertragsbruch / die Vertragsverletzung auf Grund der man gerichtlich fordern könnte?
gerichtliche einforderung wäre aber theoretisch möglich
Damit das hier nicht auf einen umfangreichen Text ausufert bleibt es relativ kurz. (keine Sorge)
Das was wie ein Foto erscheint ist immer echt.. selbst wenn es eine KI Generierung ist. (oder eben unecht, da es ein File mit Nullen und Einsen ist)
Da eine Foto oder wie man das Ding nennen will, einen Creator und im 6Business auch meistens eine Frau, einen Mann oder eine Transperson zeigt, wären diese, diejenigen die vor Gericht gehen könnten, falls ihr Bild oder ihre Bilder nicht lizenziert, oder zumindest ohne Einverständnis der Rechtebesitzenden publiziert oder gar für Werbung verwendet wird.
Die Chance, das Monalisa einen Schadenersatz rechtlich einfordern könnte sind m.M. dagegen eher denkbar.
Vergleichbar mit anderen Terminarten. Meine Zahnärztin sieht auf den Fotos übrigens mittlerweilen auch nicht mehr ganz so aus, wie auf ihrer Webseite.... ohne 24 Vorabsage, bezahle ich genau die Behandlungszeit ...
Ein Noshow für 6 ist ev. eher ein Vertragsbruch (???) und somit einklagbar. Beaonders wenn der Dialog dazu z.B. in WA existiert.
Hingegen was angeblich auch schon vorkam: Am genannten Zielort ist gar niemand/Baustelle oder Tankstelle. Oder niemand öffnet die Türe. Das wäre vermutlch auch ein Vertragsbruch.
Aber undeklariert eine andere Frau als auf der Werbung???