90 Tage ohne Bewilligung ist so nicht ganz korrekt. Es stimmt zwar, dass diese Damen bis zu 90 Tage im Jahr ohne Aufenthaltsbewilligung einem selbständigen Erwerb nachgehen dürfen (auch die Damen in den Studios, zählen aus gesetzlicher Sicht zu diesen Selbständigen), sie müssen sich aber vor Erwerbsbeginn beim eIAM die Bewilligung einholen. Hat die Dame diese Bewilligung nicht und wird kontrolliert, hat sie ein ernsthaftes Problem am Hals, wie sie dann illegal arbeitet. Es darf also keine Dame in die Schweiz kommen und einfach mal so drauflos arbeiten.