Die zitierte Verordnung meint damit, dass die kantonalen Behörden die Möglichkeit haben müssen zu kontrollieren, ob eine Liste gemacht wurde, da sonst wohl niemand eine solche Liste führen würde. Im Normalfall macht das Etablissement oder die Frau das Handling in Eigenverantwortung. 

Woher weisst Du das? Ich hatte das vor einiger Zeit schonmal angemerkt... Du interpretierst hier halt einfach mal was, ich sehe das nirgendwo klar festgehalten. Nach meinen Verständnis geht es doch mit diesem Contact-Tracing auch darum, Infektionsherde zu erkennen. Wie soll das denn gehen, wenn die Behörden von allfälligen und möglichen Infizierten nichts mitbekommen? Vorallem warum gibt es dann in den Kantonen diese Contact-Tracing Teams? Ich würde mal annehmen, dass sind genau die, welche dann solche Präsenzlisten abarbeiten.