Na ja, jetzt wird es philosophisch.

Es ist tatsächlich so, dass es viele Schattierungen von Freiwilligkeit / Unfreiwilligkeit gibt.

Wenn die Frau aufgrund fehlender Kundschaft entscheidet, AO anzubieten, ist dies tatsächlich ein Grenzfall. Hier wären wirtschaftliche Gründe (Existenz) der Auslöser. Aber immerhin hat sie dabei so etwas wie die Wahl, etwas Anderes zu tun, um Geld zu verdienen.

Tatsächlich unfreiwillig wäre es dann, wenn es der Frau von Dritten (und mit Gewalt) auferzwungen wird.