In der Schweiz gilt:
Ein Vertrag (auch mündlich) über sexuelle Dienstleistungen ist grundsätzlich zivilrechtlich gültig.
ABER: Die Durchsetzbarkeit ist eingeschränkt:
Schade eigentlich hat man ja einen mündlichen (halb Schriftlichen Vertrag abgeschlossen oder?)
Der Kunde kann jedoch keine Leistung erzwingen.
Das Girl sitzt also am "längeren Hebel", so ungerecht es auch ist.
Du bezahlst für eine Leistung im Voraus, die dann nicht ("vertragsgemäss") eingehalten wird!